Die richtige Herangehensweise

Die richtige Herangehensweise

Eine Organisation, die ihre Arbeitnehmer ermutigen möchte, Vermutungen über Vergehen oder Missstände zu äußern, muss niederschwellige Meldeverfahren haben. Damit ein solches Verfahren wirkungsvoll ist, muss es zu der Kultur und Arbeitsweise der Organisation passen. Das SpeakUp-System wurde für die europäische Art zu Denken entworfen, für eine Umgebung, in der der zentrale Wert einer offenen Kultur sich nicht mit der amerikanischen Mentalität, alles über eine „Hotline“ zu melden, verträgt.

Ein bisschen Geschichte …

„Hotlines“ entstanden in den USA aufgrund von Sicherheitsvorschriften und haben sich durch die Sarbanes-Oxley-Gesetzgebung über Corporate Governance vollends entfaltet. In den USA betrachtet man Whistleblowing als abgeleitet von der Freiheit der Meinungsäußerung, einem Recht, das im ersten Zusatzartikel zur Verfassung der USA festgeschrieben ist. In den Vereinigten Staaten ist eine eindrucksvolle Infrastruktur für Whistleblower entstanden, mit einem breiten Spektrum an staatlichen und bundesweiten Gesetzen zum Schutz von Whistleblowern. Als die Sarbanes-Oxley-Gesetzgebung dies in den Bereich der Unternehmensführung integrierte, war das für amerikanische Arbeitnehmer nichts Neues, denn sie waren seit langem mit Hotlines vertraut.

Das war anders, als auf dem europäischen Festland infolge von Corporate-Governance-Gesetzen „Hotlines“ eingeführt wurden. Europa ist nicht die USA und Europäer sind keine Amerikaner. Es entstand ein Bedürfnis nach einer europäischen Herangehensweise an (interne) Hinweisgeber, wobei Aspekte wie die Privatsphäre, das Engagement von Arbeitnehmern (und Betriebsrat), der Schutz der Beschuldigten und vor allem die europäische Kultur und Geschichte berücksichtigt wurden. SpeakUp unterstützt diese Herangehensweise auf der Grundlage der Prinzipien „Vertrauen aufbauen“, „Quality by Design“ und „Privacy by Design“.